Freitag, 26. Juni 2015

6,5 Prozent: Grunderwerbsteuersatz in Brandenburg ab 01. Juli 2015 erhöht

Im Land Brandenburg gilt für ab 01.07.2015 verwirklichte Rechtsvorgänge der neue Steuersatz für die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent des Kaufpreises. Der alte Steuersatz betrug 5 Prozent.
(Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes dür die Grunderwerbsteuer vom 23.06.2015, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg - Teil I - vom 24.06.2015, Nr. 16).

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